Ministerschreiben an Eltern und volljähr
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06.01.2022
Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums
Hessisches Kultusministerium
Pressemitteilung
Schulbetrieb
Schulen starten nach den Weihnachtsferien im Präsenzunterricht
Am kommenden Montag startet in Hessen nach den Weihnachtsferien wieder der Schulbetrieb. Zuvor hat heute Nachmittag die Kultusministerkonferenz getagt, in der Fragen zum Schulbetrieb
vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante erörtert worden sind.
Danach erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Wir haben heute ein starkes Zeichen für den Präsenzunterricht an unseren
Schulen gesetzt. Damit der Unterricht trotz Omikron so sicher wie möglich ist, halten wir in Hessen an unseren bewährten strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen fest. Dazu
zählen bis auf Weiteres eine Maskenpflicht im Unterricht und drei Tests pro Woche für nicht vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler.“ Auch geimpfte Schülerinnen,
Schüler und Lehrkräfte können sich bereits seit einigen Wochen regelmäßig in den Schulen testen. „Darüber hinaus appellieren wir an die Eltern und ihre Kinder, sich gemäß
Empfehlung impfen oder boostern zu lassen. Denn das ist der sicherste Schutz und schnellste Ausweg aus der Pandemie.“
„Rege Überarbeitung der Quarantäneregeln an“
Sollte das Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante in einzelnen Regionen nicht überall Präsenzunterricht zulassen, seien die
Schulen organisatorisch, pädagogisch und auch technisch auf alle alternativen Unterrichtsformen vorbereitet, unterstrich der Minister. „Um den Unterricht und zugleich die
Betreuung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen weiterhin sicherstellen zu können, rege ich mit Blick auf die bevorstehende Bund-Länder-Konferenz am Freitag für das
schulische Personal wie auch für Schülerinnen und Schüler im Sinne einer Gleichbehandlung mit den zur kritischen Infrastruktur zählenden Einrichtungen eine Überarbeitung
der Quarantäneregeln an. Denn die derzeit gültigen Regeln für Omikron würden früher oder später zu Schulschließungen durch die Hintertür führen und dadurch die
Arbeitsfähigkeit anderer kritischer Einrichtungen gefährden.“
Hintergrund
In Hessen sind aktuell mehr als 95 Prozent der Lehrkräfte zweifach geimpft. Bereits vor Weihnachten haben die Schulämter zudem damit
begonnen, Boosterimpfungen für schulisches Personal, das bisher noch keinen Individualtermin wahrgenommen hat, zu koordinieren. „Wir sorgen für Sicherheit im
Klassenzimmer. Darauf kommt es jetzt an. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir so viel Präsenzunterricht wie möglich gewährleisten“, hielt Lorz abschließend
fest.
21.12.2021
Informationen des Kultusministers zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien
Ministerschreiben an Eltern, Schülerinne
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Liebe Eltern,
wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit, die vielen konstruktiven Ideen und Ihre Unterstützung in einem sehr turbulenten und herausfordernden Jahr bedanken!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr viel Gesundheit, Zuversicht und Glück!
Das Kollegium der BGS
14.12.2021
Elternbrief des Landes Hessen
Elternbrief HMSI_14.12.21.pdf
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Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Schulschreiben.pdf
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23.11.2021
Aktuelle Informationen des Hessischen Kultusministeriums
2021_11_22_FAQ_3G-Pflicht in der Schule.
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Märchenhaftes Weihnachten
Bald steht nun auch die Advents- und Weihnachtszeit vor der Türe. In den
vergangenen Jahren haben viele Kinder der BGS an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ mitgemacht. Dieses Jahr haben wir uns überlegt, eine Aktion
speziell für die Kinder der Flutregionen zu organisieren, um ihnen eine Freude in der Adventszeit zu machen. Wir möchten gemeinsam Weihnachtspakete für die Kinder packen und zeigen, dass wir
an sie denken.
Wir sammeln die Pakete in der Schule und bringen sie dann zur Sammelstelle der
Initiative „Wir Hessen helfen“.
Die Pakete werden am 04.12.21 mit einem Konvoi zu den Flutregionen gebracht
und dort den Kindern einer Schule überreicht.
Ganz herzlichen Dank an alle Kinder, die sich an der Aktion beteiligt und so
tolle Päckchen gepackt haben!
Unser Dank gilt auch den unermüdlichen Helfern von „Wir Hessen helfen“, die
die Päckchen dann in die Flutregion bringen!
09.11.2021
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11. November 2021
2021_11_09 Schulschreiben.pdf
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04.11.2021
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021
Elternschreiben08.11.21.pdf
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Hygieneplan 9.0.pdf
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Hygieneplan 9.0 Anlage 1.pdf
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07.10.2021
Informationen des HKM zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
Eltern- und Schülerschreiben Schulbetrie
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13.07.2021
Hygieneplan 8.0
Hygieneplan_8.0.pdf
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12.07.2021
Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021
Schreiben des Hessischen Kultusministers vom 12.07.2021
Elternschreiben Juli 2021 (1).pdf
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SCHREIBEN VOM 22. JUNI 2021
Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Aktuell steht eine weitgehend formale Änderung der Rechtsgrundlagen für die pandemiebedingten Einschränkungen des
gesamten öffentlichen Lebens an, die auch den Schulbereich mit betrifft, aber für die Schulen in der Sache nur geringfügige Änderungen mit sich bringt. Es wird lediglich nötig sein, sich an neue
Paragraphen- und Absatzzahlen zu gewöhnen, hinter denen aber ganz überwiegend die gleichen Vorschriften stehen wie in der letzten Zeit.
Grund dafür ist, dass die Landesregierung zwei im Moment noch geltende, aber regulär am Sonntag, dem 27. Juni
2021, auslaufenden Rechtsverordnungen – die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und die Corona-Einrichtungsschutzverordnung – zu einer einzigen Corona-Schutzverordnung
zusammengefasst hat, die allerdings bereits am Freitag, dem 25. Juni 2021 in Kraft treten wird. Die wesentlichen Regelungen für den Schulbereich sind Folgende:
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen
künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen,
Schülern und Studierenden. Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines
Sitzplatzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht
absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske
tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines
negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen. Das Gleiche gilt in Zukunft auch für andere reguläre
schulische Veranstaltungen in Präsenzform. Das betrifft namentlich Schulfahrten – soweit sie wieder zulässig sind (siehe unten) – und schulische Förderangebote in den Ferien, nicht aber
punktuelle Ereignisse wie Elternabende oder Schulfeste. Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter sein als 72 Stunden. Schülerinnen und Schüler, die
danach nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen.
Keinen Test vorweisen müssen weiterhin von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf sechs Monate
befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Abschlussprüfungen; auch diesen werden jedoch (wie bisher schon) Testungen angeboten. Auch die
Möglichkeit, dass das Kultusministerium Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestimmten Fällen von der Testobliegenheit befreit, bleibt bestehen (Erlass vom 12. Mai
2021, Az. 651.260.130-00308). Nach den Sommerferien werden die Schulen voraussichtlich auch ermächtigt werden, den Schülerinnen und Schülern das negative Ergebnis eines in der Schule
durchgeführten Tests für die außerschulische Nutzung zu bescheinigen.
Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19
aufweisen, dürfen auch künftig nicht am Präsenzbetrieb der Schulen teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, deren Hausstandsangehörige einer Quarantäne unterliegen, es sei denn, sie selbst sind
gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen und die Quarantäne beruht nicht auf dem Verdacht einer Infektion mit einer als besorgniserregend eingestuften Virusvariante. Die
Regelungen, die hierfür bislang in § 3 Abs. 5 und 7 der Corona Einrichtungsschutzverordnung enthalten waren, ändern sich in der Sache nicht, werden aber zu einem eindeutigen Betretungsverbot
zusammengefasst, das nunmehr in § 6 Abs. 1 der Corona-Schutzverordnung neben den Betretungsverboten für andere Einrichtungen geregelt ist.
Weiterhin möglich sein wird es, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ohne Angabe von Gründen von der
Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Sie bleiben auch in diesem Fall verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. Die bislang noch gegebene Gelegenheit für Lehrkräfte sowie
sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Dienst- oder Arbeitspflichten aus der Präsenz an den heimischen Arbeitsplatz zu verlegen, wenn sie selbst oder Hausstandsangehörige von
ihnen im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, schwer zu erkranken, kann hingegen wegen der mittlerweile weit fortgeschrittenen Impfkampagne für
Risikogruppen nach den Sommerferien entfallen. Bis dahin wird die bislang in § 3 Abs. 8 Corona-EinrSchV geregelte Befreiung vom Präsenzdienst auf Antrag aufgrund eines Erlasses des
Kultusministeriums übergangsweise weiter gewährt. Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der
pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und im Einvernehmen mit den Staatlichen Schulämtern anordnen.
Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass diese nächsten Öffnungsschritte eine Etappe auf einem Weg markieren, der
weiterhin geradlinig zurück in eine schulische Normalität führt. Ich danke Ihnen allen herzlich für Ihr außerordentliches Engagement und bitte Sie, Ihre Schulgemeinde zeitnah über die konkrete
Umsetzung der geplanten nächsten Schritte zu informieren. Dabei bitte ich Sie, wie bereits gewohnt, die Informationen Ihrerseits unter den Vorbehalt kurzfristiger pandemiebedingter
Änderungen zu stellen.
Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen
Im Auftrag
gez.
Jörg Meyer-Scholten
Leiter Zentralabteilung
Schulschreiben_23.04.2021.pdf
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15.04.2021
Einwilligungserklärung neu
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Kindgerechtes Erklärvideo
Eine kindgerechte Erläuterung der einzelnen Schritte der Testung finden Sie unter
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
Elternbrief.pdf
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Aktuelle Information zum Schul- und Unte
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10.03.2021
Liebe Eltern unserer zukünftigen Erstklässler,
Ihr Kind wird zum Schuljahr 2021/22 an der Brüder-Grimm-Schule eingeschult.
Bedingt durch die aktuelle Situation, konnten wir Ihre Kinder leider bislang noch nicht persönlich kennenlernen. Ob dies noch möglich sein wird, ist zum jetzigen
Zeitpunkt leider noch unklar.
Auch ist noch unklar, ob der Schnuppertag mit den jeweiligen Kitas, wie gewohnt vor den Sommerferien, stattfinden kann.
Das Gesundheitsamt Marburg kann zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht sagen, ob die Schuleingangsuntersuchungen stattfinden können. Hier erhalten Sie die
Informationen bzw. gegebenenfalls die Einladung direkt über das Gesundheitsamt.
Einen Elternabend für die zukünftigen Erstklasseltern wird es auf jeden Fall vor den Sommerferien geben. In welchem Rahmen dieser dann durchgeführt wird, teilen
wir Ihnen rechtzeitig mit.
Die Einschulung der Klassen 1a und 1b ist für den 31.08.2021 bzw. 01.09.2021 vorgesehen. Die Einteilung der Kinder in die jeweiligen Klassen wird am Elternabend im
Juni/Juli bekannt gegeben.
In den nächsten Tagen erhalten Sie darüber hinaus noch ein Informationsschreiben von Schule und Hort.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei uns!
Herzliche Grüße
Marion Wagner
(Schulleiterin)
Hygienekonzept.pdf
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hygieneplan_7.0.pdf
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Liebe Eltern der Brüder-Grimm-Schule,
mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank für das entgegengebrachte Vertrauen, Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in diesem, für uns alle, besonderen
Jahr.
Wir wünschen Ihnen
und Ihren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2021 vor allem Gesundheit, Zufriedenheit und Zuversicht!
Im Namen des Kollegiums der
Brüder-Grimm-Schule
Aktuelle Information der Stadt Marburg und des Staatlichen Schulamtes:
Update Rundbrief 27.11.2020_Endfassung.p
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06.11.2020
Aktuelle Information der Stadt Marburg und des Staatlichen Schulamtes:
Brief Schulleitungen_Lehrerinnen_Eltern.
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30.10.2020
Liebe
Eltern,
aufgrund der aktuellen Situation wechselt auch die Brüder-Grimm-Schule in die Stufe 2 mit eingeschränktem Regelbetrieb!
Da wir an unserer Schule bereits seit Beginn des neuen Schuljahres nur in festen Lerngruppen unterrichten bzw. die Pausen verbringen und die Kinder auch im Hort in den
jeweiligen Gruppen verbleiben, ändert sich dort nichts.
Folgende
Änderungen wird es jedoch geben:
-
Der Schwimmunterricht entfällt und wird durch
Alternativangebote ersetzt
-
Der Sportunterricht findet weiterhin statt; je nach
Wetterlage bevorzugt im Freien
-
Elterngespräche, Informationsveranstaltungen,
usw. sind ohne Präsenz durchzuführen. Eltern erhalten das entsprechende Informationsmaterial und bei Bedarf eine telefonische Einzelberatung
-
Elternsprechtage werden telefonisch bzw. digital
stattfinden; entsprechende Informationen erhalten Sie von den Klassenleitungen
-
Lehrerinnen und Lehrer, die nicht nur in einer Klasse
unterrichten, tragen durchgehend einen Mund-Nasenschutz während des Unterrichts.
Laut Kultusminister Lorz „können weiterhin – je nach Entwicklung der pandemischen
Lage vor Ort – durch die regionalen Gesundheitsämter in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatlichen Schulämtern und Schulträgern Maßnahmen gemäß dem Leitfaden angeordnet werden. Dies
bedeutet u. a., dass für alle Schulformen regional auch kurzfristig ein Übergang in Wechselmodelle zwischen Distanz- und Präsenzunterricht (ab Stufe 3) gefordert werden kann. Solche regionalen
Regelungen von Seiten der Gesundheitsbehörden gelten unabhängig von den bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020/21 befristeten landesweiten Maßnahmen.“
Herzliche Grüße
Marion
Wagner
Informationen zum Masernschutzgesetz
Merkblatt-Masernschutzgesetz-Eltern.pdf
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Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfu
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24.09.2020
Die Mitgliederversammlung des Fördervereines findet am 21.10.2020 um 19.30 Uhr statt. Alle Mitglieder erhalten hierzu eine Einladung auf dem Postweg bzw. über die Ranzenpost der
Kinder.
13.08.2020
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
Ministerbrief Schul- und Kitabesuch 12.0
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Anlage 5_Umgang mit Krankheits- und Erkä
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Schreiben Schulgemeinde.pdf
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03.07.2020
Informationen des hessischen Kultusministers zum Schuljahresstart 2020/21
Elternbrief_Schuljahresstart 2020.pdf
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Brüder-Grimm-Schule
Alter Kirchhainer Weg 8
35039 Marburg
Tel.: 06421-270754
E-Mail: poststelle@bgs.marburg.schulverwaltung.hessen.de
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