Allgemeine Informationen

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen und teilnehmen zu können.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können Lernmaterialien bezuschusst und notwendige Beförderungskosten (ab Sekundarstufe II) übernommen werden. Wenn das Lernziel oder der Schulabschluss gefährdet sind, wird eine Lernförderung (Nachhilfe) ermöglicht. Außerdem wird die Teilnahme an Ausflügen, Klassenfahrten und am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kita übernommen.

Familien im Leistungsbezug SGB II, SGB XII oder AsylbLG reichen die Unterlagen beim zuständigen Fallmanagement oder Sachbearbeiter*in ein.

 

Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder ein geringes Einkommen haben, können mit nur einem Antragsformular die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag auszufüllen.

 

 

 

 

Hier finden Sie die Antragsformulare für Bildung und Teilhabe

 

 

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Antrag_4-2_BuT_Lernfoerderung_Angebot_An
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Antrag_4-1_BuT_Lernfoerderung_Bescheinig
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Antrag_4-4_BuT_Tagesausflug_Kostenerklae
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Antrag_4-3_BuT_kulturelle_Teilhabe_an_An
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Antrag_4_BuT_Hauptantrag_Formular-01-01-
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Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Kreisjobcenters oder direkt über den QR-Code